Mittwoch, 26. August 2009
Gemeindepolitiker sollen aufs 13. und 14. Gehalt freiwillig verzichten
In seiner letzten Gemeindeinformation begründet SPÖ-Bürgermeister Balogh seine Präferenz für eine Kindergartenhelferin statt einer, laut Gutachten erforderlichen Kindergartenpädagogin, mit einer jährlichen Ersparnis von €2.300 für die Gemeinde. Für den SCN hat er sich eine völlig überzuckerte €10.000 Subvention für den Kanalanschluß der Sportlerkabinen geholt. Er ist auch Obmann des SCN. Und das Gemeindehaus wird weiterhin aus ideologischen Gründen mit Heizöl beheizt. Wieviele tausende Euros wurden da schon unnötig in den verbrannt?
Wenn Gemeindpolitiker nur einmal aufs 13. und 14.Politikergehalt (man bedenke Gemeindepolitiker bekommen 28!!! Monatsgehälter im Jahr) wären die zusätzlichen Kosten für die Kindergartenpädagogin auf 4 Jahre abgedeckt. Das Bürgermeister Balogh 2008 einen völlig unnötigen Prozeß gegen einen Bürger der Gemeinde in zweiter Instanz verloren hatte sei nur am Rande erwähnt. Der Bürgermeister hätte nachdem das Gutachten eine Besitzstörung festgestellt hatte, diese zugeben können und dem Kläger die Hand reichen können. Aber nein er wollte es wissen, bezeichnete die Sache ale Schikanierung durch den klagenden Bürger und verlor in letzer Instanz. Die Verfahrenskosten (€1.955,93) trägt die Gemeinde, also wir alle. Sie werden nicht durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Das soll der Bürgermeister bitte and die Gemeinde zurückzahlen. Der Anwalt der Gemeinde hat vorbildhaft auf sein Honorar verzichtet. SPÖ-Bürgermeister Balogh hat in diesem Prozeß nicht die Interessen der Gemeinde vertreten, sondern wollte sein Ego befriedigen. Der Kläger wollte bloß, dass die Besitzstörung annerkannt und in Zukunft unterlassen wird. Es gab keine Schadensersatzansprüche des Klägers. Hätte Bgm. Balogh prozessiert wenn er sein eigenes Geld hätte riskieren müssen?
Wenn Gemeindpolitiker nur einmal aufs 13. und 14.Politikergehalt (man bedenke Gemeindepolitiker bekommen 28!!! Monatsgehälter im Jahr) wären die zusätzlichen Kosten für die Kindergartenpädagogin auf 4 Jahre abgedeckt. Das Bürgermeister Balogh 2008 einen völlig unnötigen Prozeß gegen einen Bürger der Gemeinde in zweiter Instanz verloren hatte sei nur am Rande erwähnt. Der Bürgermeister hätte nachdem das Gutachten eine Besitzstörung festgestellt hatte, diese zugeben können und dem Kläger die Hand reichen können. Aber nein er wollte es wissen, bezeichnete die Sache ale Schikanierung durch den klagenden Bürger und verlor in letzer Instanz. Die Verfahrenskosten (€1.955,93) trägt die Gemeinde, also wir alle. Sie werden nicht durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Das soll der Bürgermeister bitte and die Gemeinde zurückzahlen. Der Anwalt der Gemeinde hat vorbildhaft auf sein Honorar verzichtet. SPÖ-Bürgermeister Balogh hat in diesem Prozeß nicht die Interessen der Gemeinde vertreten, sondern wollte sein Ego befriedigen. Der Kläger wollte bloß, dass die Besitzstörung annerkannt und in Zukunft unterlassen wird. Es gab keine Schadensersatzansprüche des Klägers. Hätte Bgm. Balogh prozessiert wenn er sein eigenes Geld hätte riskieren müssen?
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