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Anmerkung: Aus rechtlichen Gründen sind Passagen des Textes vorsichtig und im Konjuktiv formuliert. Es fehlen Laboruntersuchungen und lichtmikroskopische Untersuchungsergebnisse. Die hätten die Grünen finanzieren sollen, aber da bin ich ja nicht mehr dabei.Ich ging da rein
Am 16. Feber vormittags ging ich ins Gemeindeamt zum Bürgermeister.Ich fand an einem Weg der zur "Raiffeisen"-Siedlung führt, Bruchstücke, die wie Eternit aussehen.
Für mich ein Anlass, mich der Problematik "Bauschutt auf Feldwegen" näher zu widmen.
Was darf denn auf Feldwege und überhaupt aufgebracht werden?
Ich ging da also rein.
Unten, eine Aufnahme vom Feber 2009.
Die Materie ist ziemlich kompliziert.
Die Recherchen waren kompliziert.
Deswegen konnte ich erst im Feber 2009 damit an die Öffentlichkeit gehen.
Ein paar Bruchstücke hab ich eingepackt und zeigte sie ihm und den anwesenden Gästen, seinen Fans.
Sie waren nicht erfreut.
Manche waren richtig erboßt.
Sie meinten sinngemäß was ich den wolle mit den paar Stücken.
Muß ich denn mit einer Scheibtruhe voll kommen?
Auf Bruchstücke die eventuell wie Fassadeneternitplatten aussehen, möcht ich jetzt gar nicht eingehen.
Ich zeigte ihnen eine Österreichische Bundesverordnung.
Ein SPÖ-Gemeinderat meinte ich könne mir die Verordnung den Arsch auswischen.
Das war in der Emotion. Das muss man ihm nachsehen.
Tage später hatte ich wieder ein nettes Gespräch mit ihm beim Zielpunkt.
Ja da waren einige auf 180.
Das sollte nicht sein.
Man darf doch noch zum Bürgermeister gehen und auf die mögliche Verunreinigung von Feldwegen mit Sondermüll hinweisen und rationale Reaktionen erwarten. Oder?
Dieser Weg wurde im Frühjahr 2008 mit an der Nikitscher Deponie gebrochen Bauschutt befestigt.
Der Bauschutt wurde im Jahr 2007 gebrochen.
Also alles im Verantwortungsbereich der Gemeinde, des Bürgermeisters.
Ich war an der richtigen Adresse:-)
Ich habe erfahren, dass bald weiterer Bauschutt, und zwar jener, der im November 2008 gebrochen wurde, von der Nikitscher Deponie in die "Raiffeisen"-Siedlung gebracht werden soll, und zwar als unterste Schicht für die Straßen in der Siedlung.
Also alles OK auf der Deponie?
Amtmann Šatović gab mir die Telefonnummer vom diesem Gutachter.
Ing. Pieler.
Ich rief ihn an.
Es folgte ein freundliches und informatives Gespräch.
Fazit: Pieler´s Gutachten bezieht sich aufs Deponieren.
Also auf die Art und Weise wie die Sachen in Nikitsch deponiert werden.
Er wieß darauf hin, dass sich sein Gutachten NICHT auf das bezieht,was mit dem Bauschutt dann später gemacht wird.
Sprich: Nur wenn das Deponieren in Ordnung ist, heißt das nicht automatisch,
dass auch mit dem verarbeiteten Material von dieser Deponie alles in Ordnung ist,
dass es bedenkenlos ohne Umweltverträglichkeitsprüfung verwendet werden kann.
Also die Sache war jetzt heiß.
Ich rief auch einen Herrn in der Landesregierung an.
Der meinte bloß, sinngemäß:
Schaun sie, wenn´s glauben, dass wos nicht in Ordnung ist müssen's a Anzeige machen.
Dann kommen wir und schau ma uns des an.
Uff, also gleich anzeigen?
Die harte Tour?
Ich hab noch nicht angezeigt, nicht weil ich feig bin.
bürgerListe - die frische Opposition
Es geht mir ja darum, dass Probleme gelöst werden.
Anzeigen sind das letzte Mittel.
Wenn man das auch ohne anzeigen lösen kann, warum nicht.
Wie sagte schon Joschka Fischer zu Donald Rumsfeld.
"You have to make the case. I'm not convinced."
Also mehr Argumente für meinen Fall sammeln.
Aufgrund der Österreichischen Deponieverordnung vom März 2008 ist das Brechen von asbestzementhältigen Material nicht erlaubt.
Deponieverordnung 2008
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 39/2008
§ 10 Abs. 1 Z 8
Inkrafttretensdatum
01.03.2008
Am Deponiekörper dürfen keine Arbeiten vorgenommen werden, die zu einer Freisetzung von Asbestfasern führen können.
Im Gesetz steht keine!! .
Und vor März 2008.
Ich hab mit weiteren Leuten vom Fach gesprochen und viel gegoogelt.
Die Namen meiner GesprächspartnerInnen geb ich aus "ermittlungtechnischen" Gründen nicht bekannt.
Der damalige Umweltminister Pröll schrieb was hochinteressantes in einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage:
Also das Schreddern macht die Sache erst richtig gefährlich.
Besonders für die Arbeiter.
Seit 1.1.2007 sind Asbestzementprodukte gefährlicher Abfall in Österreich.
Zu gefährlichem Abfall sagte man früher Sondermüll.

Und dann steht im österreichischem Abfallwirtschaftsgesetz, dass gefährlicher nicht mit ungefährlichem vermengt werden darf.
Ob der Bauschutt, der jetzt auf der Nikitscher Deponie liegt den gesetzlichen Kriterien zur Wiederverwendung entspricht ist zu bezweifeln.
Das ist auch lesenswert:
Die bisher unter den Abfallschlüsselnummern 31412 - Asbestzement und 31413 - Asbestzementstäube als nicht gefährliche Abfälle gesammelten und deponierten Asbestabfälle (Abfälle mit gebundenen Asbestfasern) müssen nach Anlage 5 der Abfallverzeichnisverordnung seit 1. Jänner 2007 als gefährliche Abfälle entsorgt werden. Diese Änderung betrifft auch die bei Umbau- und Abbrucharbeiten anfallenden asbesthaltigen Dacheindeckungen, Fassadenplatten und Isoliermaterialien. Diese Materialien sind zur Verhinderung der Freisetzung von Asbestfasern unter Einhaltung der ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen zu demontieren und in eigenen Sammelbehältern zu lagern. Eine Vermischung mit anderen Abfällen ist verboten.
Ein Beispiel:
"RB IIa 0/32 A" steht für Recycliertes Betongranulat der bautechnischen Güteklasse IIa mit Größtkorn 32 mm und mit der Umweltverträglichkeit (Qualitätsklasse) A. Der Baustoff ist bei Einhaltung der Richtlinie
- CE-konform herstellbarer,
- Frostsicher, der Baustoff ist bspw. für ungebundene untere Tragschichten verwendbar
- Der Baustoff darf auch in hydrologisch sensiblen Gebieten in ungebundener Form mit Deckschicht oder in gebundener Form verwendet werden.
Beim gebrochenen Bauschutt, der jetzt auf der Nikitscher Deponie liegt ist gleiches zu befürchten.
Da ist es besser er bleibt auf der Deponie.
Nur qualitätsgesicherte, aufbereitete Recylingbaustoffe der Qualitätsklasse A, für welche es eines Umweltgutachten bedarf, dürfen beitragsfrei verwendet werden.
Die Qualitätsklasse A wird mit Beimengungen von asbestzementhältigen Stoffen, wenn auch in geringer Menge, sicher nicht erreicht.
Ganz zu schweigen davon, dass bei unsachgemäßer Behandlung von gefährlichem Abfall hohe Strafen vorgesehen sind.
Die bürgerListe fordert: Kein gebrochener Bauschutt fragwürdiger Konsistenz in die Raiffeisensiedlung und auch nicht woanders hin. Auch nicht als unterste Schicht.
Da wollen sich Leute in Nikitsch ansiedeln und das Erste was sie bekommen sind Baureststoffmassen ohne Qualitätsssicherung vor ihre Bauplätze geliefert.
Zumindest hat der Bürgemeister mir gegenüber von einer etwaigen Qualitätssicherung nix erwähnt.
Ich glaub es gibt keine.
Ich hab ihn am Sonntag dem 23.02. um 20.06h (nach dem Sport und vor dem Tatort) angerufen und wollte ihm kurz meine Erkenntnisse in dieser Sache mitteilen.
Er ließ mich nicht zu Wort kommen, hat 2mal auf seine Sprechstunde die er immer am Montag vormittag hält, verwiesen und aufgelegt.
Aber wer hat immer am Montag vormittag Zeit?
Ich erwarte vom Bürgermeister, dass er das Richtige tut
Und wenn er nicht das Richtige tut und ich ihn dann anzeige, dann brauchen seine SPÖ Freunde nicht im Ort herumtratschen, ich hätte ihn angezeigt.
(Da ist 2008 was vorgefallen auf das ich demnächst hier im Blog eingehen werde)
Dann steht das hier im Blog.
Ganz groß.
Und für immer.
Bürgermeister Balogh soll sich überlegen wie er seine politische Karriere beenden will.
Es gibt mehrere Varianten.
Ich ersuche Bürgermeister Balogh vernünftig zu handeln um eine Eskalation zu vermeiden.
Man kann das besonnen ohne Anzeigen regeln.
billig ist nicht immer günstig
Österreichische Gesetze ignorieren um der Gemeinde ein paar Euro zu ersparen?Und was macht er mit dem Ersparten?
Vielleicht wieder eine saftige Supervention für den SC Nikitsch?
Seinen Lieblingsverein.
Eins noch: Wenn die Qualitätskriterien nicht eingehalten werden, sind € 8 pro Tonne ans Finanzamt zu zahlen.
Sauberes Naturmaterial aus dem Schotterwerk kostet ab Werk ca. € 5 pro Tonne.
PS: Es werden sich jetzt wieder viele aufregen.
Das ist mir aber egal.
That comes with the territory.
PSS: Die Recherchen für diesen Artikel waren sehr aufwendig.
Aber was tut man nicht alles um seine Heimat zu schützen.
PSSS: Nikitsch liegt nach wie vor im österreichischen Gesetzesraum.
bürgerListe: mehr Lebensqualität
























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